News / Tipps / MitteilungenGroßes Engagement, großes Risiko: Auch Ehrenamtliche haften (29.11.2011)
R+V-Infocenter: Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember – Vereinsvorstände sollten Versicherungsschutz überprüfen
Wiesbaden, 29. November 2011. Ein Dankeschön für die vielen fleißigen Helfer in Sportvereinen, Kirchengemeinden und Bürgerinitiativen: Am 5. Dezember ist Internationaler Tag des Ehrenamtes. Rund 23 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in ihrer Freizeit für andere. Doch nicht immer sind die Ehrenamtlichen dabei auch richtig abgesichert. Das gilt besonders für Vereinsvorstände: "Sie können mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, zumindest wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Hier benötigt der Vereinsvorstand neben der privaten Haftpflichtversicherung noch eine Vermögensschadenhaftpflicht", sagt Peter Stein, Experte für Vermögensschadenhaftpflicht beim Infocenter der R+V Versicherung. E-Mail
Geplünderte Konten: Auch im Ausland spähen manipulierte Geldautomaten Geheimnummern aus (26.07.2011)
R+V-Infocenter: "Skimming" auch in Urlaubsländern weit verbreitet – Vorsichtsmaßnahmen senken Betrugsrisiko
Wiesbaden, 21. Juli 2011. Nach dem Urlaub ist das Girokonto plötzlich leer geräumt, obwohl alle EC- und Kreditkarten unversehrt im Portemonnaie stecken: Viele Reisende werden inzwischen Opfer von Datenklau an Geldautomaten – auch im Ausland. 2010 verzeichnete das Bundeskriminalamt hier mehr als 500 manipulierte Geldautomaten, die meisten in Frankreich, Italien und der Türkei. "Die Dunkelziffer dürfte aber höher sein, weil die Manipulationen schwer zu erkennen sind", sagt Michael Urban, Schadens-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät Urlaubern deshalb, beim Geldabheben achtsam zu sein. Dazu gehört, einen Automaten in einer gut besuchten Bankfiliale zu wählen und die Geheimzahl vor Blicken geschützt einzugeben. Mehr darüber
Die erste gemeinsame Wohnung: Auch die Versicherungen sollten zusammenziehen (07.06.2011)
R+V-Infocenter: Bestehende Verträge prüfen – bei einigen Policen ist
Zusammenlegung wichtig
Wiesbaden, 26. Mai 2011. Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Paare, die
zusammenziehen, haben viel zu organisieren – und zu klären. "Es ist
zwar nicht besonders romantisch, die Versicherungsverträge zu
überprüfen. Aber wer sich nicht um dieses Thema kümmert, verschenkt
unter Umständen Geld und gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz",
sagt Manuela Alt, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim
Infocenter der R+V Versicherung.
Um Doppelversicherungen zu vermeiden, macht die Zusammenlegung bei
vielen Policen Sinn. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflicht-, die
Hausrat- und die Rechtsschutzversicherung. "Dabei müssen die Partner
prüfen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden
kann – oft ist das der jüngere Vertrag", so R+V-Expertin Alt.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach der Zusammenlegung
in der Regel keine Schäden mehr, die der Lebenspartner verursacht hat.
Und die Hausratversicherung muss auf jeden Fall über die neue Adresse
und die Wohnungsgröße informiert werden. "Die Wohnfläche muss korrekt
angegeben sein. Sonst wird ein Schaden unter Umständen nur teilweise
beglichen", erklärt Manuela Alt.
Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt auf die beiden
Personen zuge schnitten sind: Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder
Unfallversicherungen bleiben zum Beispiel unverändert bestehen. |
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
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Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben sie
die selben Rechte gegenüber dem Vermieter – aber auch die gleichen
Pflichten, etwa die Übernahme der Miete.
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Bei einer Lebensversicherung prüfen, wer als Begünstigter genannt
ist und bei Bedarf ändern. Nur so gehen die Leistungen an die richtige
Person.
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Für Paare, die nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht. Das
bedeutet: Sie müssen Dinge festlegen, die sich bei verheirateten
Paaren automatisch ergeben. Beispielsweise hat der Partner im
Krankenhaus grundsätzlich keinen Anspruch auf Informationen. Hier ist
eine Vollmacht sinnvoll.
Gerüst vorm Haus oder Beruf gewechselt: Versicherung informieren
Wer sein Haus für Malerarbeiten einrüsten lässt, freut sich vor allem
auf den neuen Anstrich. Doch die Freude kann schnell vergehen, wenn
Einbrecher das Gerüst als Einstieg in die Wohnung nutzen. Im
schlimmsten Fall bleibt der Geschädigte dann trotz Hausratversicherung
auf den Kosten sitzen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Grund: Durch das Gerüst ändert sich die Gefahrenlage der Wohnung. Wenn
Wohnungseigentümer oder Mieter dies nicht der Versicherung melden,
riskieren sie ihren Versicherungsschutz.
Mehr Informationen dazu unter
http://ao-url.de/244d39 |
Dankeschön zum Muttertag: Vorsorge statt Blumen - Private Altersvorsorge (06.05.2011)
Wiesbaden, 3. Mai 2011. Blumen zum Muttertag: Das zeigt Wertschätzung und ist eine schöne Dankesgeste für geleistete Arbeit. Doch auf die farbenprächtigen Blüten folgt nicht selten der graue Alltag. Denn das "Dankeschön" am Ende des Berufs- und Arbeitslebens fällt bei vielen Frauen sehr mager aus. "Ihnen fehlt der finanzielle Spielraum, weil sie besonders stark von den sogenannten Freiraumfallen betroffen sind", sagt Daniela Steinle, Rentenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Mehr darüber
Hilfe unter Freunden: Wer haftet für Schäden beim Umzug? (09.03.2011)
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R+V-Infocenter: Bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten ist Haftung
nicht immer eindeutig – Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden
Wiesbaden, 24. Februar 2011. Kartons packen, Möbel abbauen, Transport
organisieren: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in
Deutschland von einer Wohnung in eine andere – um Geld zu sparen oft
mit der unentgeltlichen Unterstützung von Freunden und Verwandten.
Doch wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht? "Normalerweise
haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht.
Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine
Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der
Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus", sagt Sonja
Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Grund hierfür: Wer umzieht, hat in der Regel keinen vertraglichen Anspruch an
seine freiwilligen Helfer. "Viele Gerichte gehen bei unentgeltlichen
Freundschaftsdiensten zudem davon aus, dass die Haftung stillschweigend
ausgeschlossen ist – sofern es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt, |
etwa wenn jemand aus Versehen einen
Umzugskarton fallen lässt", erklärt R+V-Expertin Biorac. Das bedeutet, der
Geschädigte bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit bleibt die Haftung bestehen, beispielsweise wenn ein Freund oder
Verwandter stark alkoholisiert etwas kaputt macht.
Wertvolle Gegenstände vorab selbst transportieren
Um die Freundschaft nicht mit Streitigkeiten zu belasten, empfiehlt das
R+V-Infocenter, sich vor dem Umzug Gedanken über dieses Thema zu machen. Sehr
wertvolle oder empfindliche Gegenstände wie Fernseher, Computer oder teures
Geschirr können die Umziehenden beispielsweise am Tag vorher selbst
transportieren. Auch Luftpolsterfolie und Decken schützen Möbel und Hausrat.
Weiterer Tipp: Die Helfer sollten sich bei ihrer Haftpflichtversicherung
erkundigen, ob sie Schäden aus Freundschaftsdiensten abdeckt. Einige
Versicherungen bieten hierfür mittlerweile Schutz an. |
Weitere Tipps für den Umzug:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/bauen_wohnen/archiv/3_tippsfrdenumzug.jsp
oder http://ao-url.de/748b48
Hochwasser in Deutschland: Wer zahlt bei Schäden an geparkten Autos? (27.01.2011)
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R+V-Infocenter: Kein Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit –
nicht mit Auto durch überflutete Straßen fahren
Tauwetter bringt Hochwasser: Wer sein Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen
direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert möglicherweise
seinen Versicherungsschutz. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung
aufmerksam. Auch die Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht immer
versichert. In einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch
Überschwemmung mitversichert – aber nur solange der Autobesitzer nicht grob
fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das
Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser
kommt, ist nicht abgedeckt", erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim
R+V-Infocenter. |
Für Autofahrer bedeutet das: Schon nach der
ersten behördlichen Hochwasserwarnung sollten sie ihr Fahrzeug aus dem
gefährdeten Gebiet herausfahren. Auch beispielsweise Tiefgaragen werden schnell
überschwemmt.
R+V-Experte Walter rät zudem davon ab, mit dem Auto durch überflutete
Straßen zu fahren. "Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn man das
in Kinofilmen immer wieder sieht. Und auch der Versicherungsschutz ist
bei einer solchen Aktion gefährdet."
Stand das Wasser bereits höher als bis zur Türkante, sollte das Auto
vor dem Start von einem Pannendienst oder in einer Werkstatt überprüft
werden. Motor, Katalysator oder Elektronik könnten durch das
Hochwasser beschädigt worden sein. Wenn das Fahrzeug komplett unter
Wasser stand, ist es meist irreparabel. Ebenfalls wichtig: Alle
Schäden sofort der Kfz-Versicherung melden. |
Wohin mit dem Auto: Die hohe Kunst des Parkens (03.01.2011)
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R+V-Infocenter: Falschparkern drohen Verwarnungs- oder Bußgelder
Einen freien Parkplatz finden: In vielen
Innenstädten ist das zeitaufwändig und nervenaufreibend. "Wer sein
Auto nach langer Suche abstellt, sollte sich immer vergewissern, dass
es ordnungsgemäß parkt. Sonst sind schnell Verwarnungs- und Bußgelder
fällig – oder sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei",
sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Funktioniert die Parkuhr oder der Parkscheinautomat nicht, darf der
Wagen trotzdem abgestellt werden – als Ersatz gilt die Parkscheibe.
Tipp des R+V-Infocenters: Mit einem gut sichtbaren Zettel auf den
Defekt hinweisen. Der Parkende muss sich aber trotzdem an die
zulässige Höchstparkdauer halten. Wird diese um mehr als eine Stunde
überschritten, darf die Polizei den Wagen sogar abschleppen lassen und
zusätzlich bis zu 15 Euro Verwarnungsgeld kassieren.
Parkplatz blockieren
Einen öffentlichen Parkplatz mit Stuhl oder Mülltonne zu blockieren,
ist nicht erlaubt. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht freihalten,
sonst droht ihnen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. "Andererseits
dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. Das könnte bei
einem Rechtsstreit als Nötigung ausgelegt werden", so R+V-Experte Karl
Walter.
Beliebt, aber ebenfalls verboten: Den Wagen so abstellen, dass er zwei
Stellplätze blockiert, um einen Platz freizuhalten. Das verstößt gegen
das Gebot, platzsparend zu parken und kann mit 10 Euro geahndet
werden. Wer zum Beispiel für einen Umzug eine Parkfläche vor seinem
Haus benötigt, kann versuchen, beim Straßenverkehrsamt die Erlaubnis
zum Aufstellen von Halteverbotszeichen für eine begrenzte Zeit zu
erhalten.
Auf beiden Seiten Parken
Parken rechts und links der Fahrbahn ist nur in Einbahnstraßen
erlaubt. Bei Gegenverkehr muss immer in Fahrtrichtung geparkt werden –
sonst drohen 15 Euro Verwarnungsgeld.
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Parkmarkierungen
Wer eine durch weiße Streifen markierte Parkfläche missachtet,
riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld. Das gilt auch für die
Grenzmarkierungen an Bushaltestellen.
Bordsteine
Was viele nicht wissen: An Stellen mit abgesenktem Bordstein ist das
Parken grundsätzlich verboten, ein Verstoß kostet 10 Euro
Verwarnungsgeld. Wird dadurch jemand behindert, beispielsweise ein
Rollstuhlfahrer, sind sogar 15 Euro fällig.
Grobe Parksünden
Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz
oder vor einer Feuerwehrzufahrt abstellt, wird mit 35 Euro belangt.
Außerdem riskiert er, schon nach kurzer Zeit kostenpflichtig
abgeschleppt zu werden. Verbotenes Parken auf Autobahnen oder
Kraftfahrtstraßen schlägt mit 70 Euro Bußgeld und zwei Punkten zu Buche.
Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters zum Download
Informationen zu den wichtigsten Verwarnungs- und Bußgeldern gibt es
im aktuellen Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters unter
http://www.infocenter.ruv.de
Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung
November: Eine typische Zeit für Herbststürme. Windböen rütteln an
Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden – auch
an geparkten Autos. Die Teilkasko-Versicherung springt für Schäden
ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke 8 über das Land
gefegt ist, also mit mehr als 62 km/h. Darauf macht das Infocenter der
R+V Versicherung aufmerksam. Die Vollkasko-Versicherung deckt den
Schaden hingegen bei jedem Wetter ab.
Weitere Informationen dazu |
Nepper, Schlepper, Policenjäger (03.01.2011)
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R+V-Infocenter: Unseriöse Anbieter drängen zum Versicherungsverkauf –
Verbraucher riskieren Verlust des angesparten Gelds
Den Wert der eigenen Lebens- oder
Rentenversicherung im Handumdrehen verdoppeln: Das klingt für viele
Verbraucher verlockend. Und genau darauf setzen dubiose
Policenhändler. Sie rufen an oder klingeln an der Haustür, schüren
gezielt Misstrauen gegenüber Banken und Versicherungen und drängen auf
den schnellen Verkauf der Verträge. Dafür versprechen sie hohe
Gewinne. "Ob der Kunde sein versprochenes Geld tatsächlich erhält,
steht jedoch nicht fest", warnt Achim Stegmann, Betrugsexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung.
Die Masche der "Policenjäger": Sie zahlen den Kaufpreis nicht sofort komplett
aus, wie es seriöse Händler oder Banken und Versicherungen tun. Stattdessen
kündigen sie die Versicherung und legen das Geld ganz oder teilweise an – mit
angeblich traumhaften Gewinnen. |
Nicht selten versprechen sie den Versicherten
den doppelten oder sogar dreifachen Rückkaufswert. "Damit verkauft der Kunde
aber seine sichere Geldanlage zugunsten einer unsicheren und riskiert den
kompletten Verlust des angesparten Gelds, beispielsweise weil der Anbieter plötzlich nicht
mehr zahlungsfähig ist", so R+V-Experte Stegmann.
Verbrauchern rät er deshalb, beim Verkauf von Renten- oder
Lebensversicherungen grundsätzlich vorsichtig zu sein – auch bei
Internet-Anbietern. Hinweise auf unseriöse Angebote sind
beispielsweise extrem hohe Gewinnversprechen oder Zinsen, die weit
über dem aktuellen Niveau liegen. Auch die Bezahlung des Kaufpreises
in Raten ist kritisch: Die Käufer haben keine Sicherheit, dass sie am
Ende den gesamten Betrag wirklich bekommen. Denn unseriöse Aufkäufer
entziehen sich der staatlichen Aufsicht und haben in der Regel keine
Zulassung für ihre Geschäfte. |
Unseriöse Schlüsselnotdienste: Wenn "Türöffner" die Situation eiskalt
ausnutzen
(03.01.2011)
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R+V-Infocenter: Mehrere Angebote einholen und Festpreis verein baren –
Ersatzschlüssel bei Nachbarn deponieren
Schrecksekunde vor der Wohnungstür: Der
Schlüssel ist nicht da. Wer jetzt einen Schlüsselnotdienst beauftragen
muss, sollte einen kühlen Kopf bewahren. "In dieser Branche tummeln
sich einige 'schwarze Schafe', die solche Notsituationen und die Panik
der Menschen ausnutzen", sagt Michael Urban, Schadens-Experte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Die Folge sind oft überteuerte
Rechnungen.
Der wichtigste Schutz vor Abzocke: mehrere Angebote einholen und im
Vorfeld einen Festpreis inklusive Anfahrt und Material vereinbaren, am
besten unter Zeugen. "Das fällt den Betroffenen jedoch oft schwer,
weil sie froh sind, wenn jemand schnell die Tür öffnet", so R+V-
Experte Urban. Zudem empfiehlt er, sich die Firmennamen genau
anzuschauen. Einige Unternehmen versuchen, mit AAA oder 000 im Namen
und großen Anzeigen in Branchenverzeichnissen ganz oben zu stehen.
"Über solche Unternehmen gibt es besonders häufig Beschwerden", sagt
Michael Urban.
Ebenfalls eine beliebte Masche: Die Unternehmen gaukeln mit fiktiven
Adressen vor, dass sie ortsansässig sind – aber in Wirklichkeit ist
ihr Sitz weit weg. Deshalb lohnt es sich immer nachzufragen, woher die
Handwerker kommen. Sonst fallen unter Umständen extrem hohe
Anfahrtskosten an, und es dauert lange, bis die Hilfe da ist.
Arbeiten beaufsichtigen
R+V-Experte Urban rät außerdem, den Handwerkern beim Türöffnen
möglichst genau auf die Finger zu schauen und nachzufragen, wie sie
vorgehen werden. Bei einer zugeschlagenen Tür ist es beispielsweise
meistens nicht notwendig, das Schloss aufzubrechen. "Es kommt auch
vor, dass der Schlüsseldienst beim Tür öffnen bewusst große Schäden
anrichtet und dann direkt den Austausch anbietet. Darauf sollten
Verbraucher lieber nicht eingehen. In der Regel kann man Reparaturen
auch noch am nächsten Tag durchführen lassen – zu normalen
Öffnungszeiten und damit deutlich niedrigeren Preisen."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nicht immer muss die Tür aufgebrochen werden. Manchmal ist es günstiger, eine
kleine Scheibe einzuschlagen und diese zu ersetzen als den teuren Notdienst zu
wählen. |
Ebenfalls eine Überlegung wert: Bei
Freunden oder Verwandten übernachten und die Tür am nächsten Tag
öffnen lassen.
- Wenn der Betrag für das Türöffnen zu hoch ausfällt, am besten nur
eine Anzahlung leisten oder mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" bezahlen
und darauf hinweisen, dass man die Rechnung überprüfen lässt.
- Die Reklamation ist einfacher, wenn man noch nicht den gesamten
Betrag bezahlt hat. Da Verbraucher in einer solchen Situation aber oft
unter Druck stehen, bezahlen sie meistens komplett, entweder bar oder
mit EC-Karte. Aber selbst dann ist es möglich, einen Teil des Geldes
zurückzufordern.
- Am sichersten ist, die Bezahlung per Rechnung zu vereinbaren – auch
wenn sich die Schlüsseldienste darauf nicht gerne einlassen. So können
Kunden die Rechnung in Ruhe prüfen und bei Bedarf reklamieren. Zudem
kann man die Türöffnung dann als haushaltsnahe Dienstleistung von der
Steuer absetzen. Das geht bei Barzahlung nicht.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, deponiert einen Ersatzschlüssel
bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten. Aber Vorsicht: Den Schlüssel
nicht zu detailliert beschriften, damit er bei einem Einbruch nicht
entwendet und zum Einsteigen in Haus oder Wohnung verwendet wird. In
einigen Städten bieten auch Taxizentralen an, Schlüssel zu
hinterlegen. Auf keinen Fall sollte jedoch der Schlüssel in der Nähe
der Haustür versteckt werden – das gefährdet den Versicherungsschutz
bei einem Einbruch. "Dann ist es besser, sich für den Fall der Fälle
einen guten und günstigen Schlüsseldienst aus der Umgebung
herauszusuchen und diese Information außerhalb der Wohnung
aufzubewahren, etwa in der Brieftasche oder im Handy", so der Tipp von
R+V-Experte Urban.
Vorsicht Trickdiebstahl: Wer Diebe in die Wohnung lässt, riskiert den
Versicherungsschutz
Jeder dritte Deutsche hat Angst vor Betrügern, zeigt eine Studie des
Infocenters der R+V Versicherung. Kein Wunder, denn gerade Trickdiebe
werden immer raffinierter. Und ihre Opfer haben doppeltes Pech: Wer
einen Dieb in gutem Glauben in die Wohnung lässt, bekommt den Schaden
von der Versicherung meist nicht ersetzt.
Weitere Informationen dazu
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Einladung für Diebe: Autoschlüssel im Werkstatt-Briefkasten (14.09.2010)
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R+V-Infocenter: Briefkästen oft nicht gesichert – bei Diebstahl ist
Versicherungsschutz gefährdet
Wer sein Auto nach der Arbeit in die
Werkstatt bringt, steht oft vor verschlossener Tür. Gängige Praxis:
Den Wagen einfach auf dem Hof abstellen, den Schlüssel in den
Briefkasten werfen und das Fahrzeug am nächsten Tag repariert abholen.
Doch damit riskieren Autofahrer unter Umständen ihren
Versicherungsschutz, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Denn
wird das Fahrzeug gestohlen, kommt die Versicherung nicht immer für
den gesamten Schaden auf.
Viele Werkstattbriefkästen sind nicht ausreichend gesichert. "Nach
geltender Rechtsprechung handelt der Autofahrer grob fahrlässig, wenn
er den Schlüssel trotzdem dort einwirft. Das heißt, die Versicherung
muss oft nicht in voller Höhe zahlen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte
beim R+V-Infocenter.
Tipps des R+V-Infocenters:
- Handelsübliche Briefkästen aus Edelstahl oder anderen Metallen
können relativ leicht geknackt oder gar abmontiert werden.
Autoschlüssel sind dort nicht gut aufgehoben. |
- Sicherer sind Briefkästen, die direkt in die Wand eingemauert sind,
oder Schlitze in Türen, bei denen der Schlüssel direkt in den
Innenraum fällt.
- Am sichersten ist es, den Wagen während der Öffnungszeiten in die
Werkstatt zu bringen.
Alleinfahrer-Tarife: Wer andere ans Steuer lässt, riskiert
Vertragsstrafen
Nach einer Feier oder auf dem Weg in den Urlaub: Für die meisten
Autobesitzer ist es selbstverständlich, ihren Wagen gelegentlich von
anderen fahren zu lassen. Problematisch kann das allerdings werden,
wenn der Autobesitzer bei seiner Versicherung als alleiniger Fahrer
eingetragen ist. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung
aufmerksam.
Weitere Informationen dazu |
Die Ängste der Deutschen 2010 - Steigt auf Rekordhöhe: Angst vor Naturkatastrophen (14.09.2010)
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Wirtschaftliche Sorgen an der Spitze – Vertrauen in Politiker sinkt weiter – Angst vor Arbeitslosigkeit in Deutschland als einzige zurückgegangen – Steigende Furcht vor Krankheit und Pflegebedürftigkeit
Berlin, 9. September 2010. Wirtschaftskrise, Umweltkatastrophen, Parteiengezänk und leere Sozialkassen treiben die Sorgen der Deutschen auf Spitzenwerte – so das Ergebnis der R+V-Langzeitstudie „Die Ängste der Deutschen 2010“, die auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde. „Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger fürchten sich vor steigenden Lebenshaltungskosten und Wirtschaftsabschwung. Damit bleiben diese Sorgen auf Platz eins und zwei“, sagte Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung. „Auf Rekordhöhe geschnellt ist diesmal das Thema Umwelt. 64 Prozent der Bürger befürchten, dass die Zahl der Naturkatastrophen zunehmen wird – das sind so viele wie noch nie.“ Insgesamt sind die Ängste im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen und erreichen erstmals seit 2005 wieder ein Höchstniveau. Nur eine Sorge belastet die Deutschen weniger als im vergangenen Jahr: die Angst vor Arbeitslosigkeit in Deutschland.
Zum 20. Mal hat das R+V-Infocenter in einer repräsentativen Studie rund 2.500 Bürger nach ihren 16 größten Ängsten befragt. Ergebnis: Wirtschaftliche Sorgen bleiben die Top-Themen der Deutschen. Die Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten ist um 5 Prozentpunkte gewachsen und setzt sich mit 68 Prozent an die Spitze der diesjährigen Rangliste. Mit 67 Prozent fast ebenso hoch ist die Furcht vor einer Verschlechterung der Wirtschaftslage. „Alarmierende Nachrichten über Finanzmarktkrisen, Währungskrisen und Rettungsschirme für überschuldete EU-Staaten erschüttern das Sicherheitsbedürfnis der Bürger“, so Professor Dr. Manfred Schmidt, Politologe an der Universität Heidelberg und Berater des R+V-Infocenters. „Stabile Preise und eine stabile Währung sind für die Deutschen der Inbegriff von Sicherheit. Jede Bedrohung dieser Werte schürt große Angst.“ Die tiefe Verunsicherung schwappt offensichtlich auf andere Bereiche über. Auch Umweltängste, persönliche Sorgen und die Furcht vor externen Bedrohungen sind deutlich gestiegen. Die Folge: Mit einem Plus von 6 Prozentpunkten klettert das durchschnittliche Angstniveau auf 50 Prozent – der zweithöchste Wert seit Beginn der Studie vor 20 Jahren. Höher lag das Niveau nur in den Jahren 2003 und 2005 mit jeweils 51 Prozent.
Nur beim Thema Arbeitslosigkeit bleiben die Deutschen 2010 gelassener als im Vorjahr. Die Angst vor steigender Arbeitslosigkeit in Deutschland ist um 4 Prozentpunkte gesunken und rutscht mit 61 Prozent von Platz 2 auf Platz 6 der Sorgenskala. Professor Schmidt erklärte: „Die Stabilisierungspolitik von Staat und Wirtschaft ist auch im internationalen Vergleich sehr erfolgreich und sorgt für einen Aufschwung im Arbeitsmarkt. Manche reden schon von einem neuen deutschen Beschäftigungswunder.“ Noch geringer ist die Angst, selbst arbeitslos zu werden. Sie liegt mit 48 Prozent im Mittelfeld der Ängste. Im Ost-West-Vergleich zeigt sich hier jedoch ein deutlicher Unterschied: Im Westen haben nur 45 Prozent aller Berufstätigen Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes, im Osten ist die Zahl mit 61 Prozent deutlich höher.
Angst vor Naturkatastrophen jetzt auf Platz 3
Der Ausbruch des Vulkans in Island und die gigantische Ölpest im Golf
von Mexiko dominierten dieses Jahr wochenlang die Nachrichten und lösten große
Umweltängste aus. Die Furcht vor Naturkatastrophen steigt um 8 Prozentpunkte und
erreicht mit 64 Prozent den bisher höchsten Wert.
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Auffallend: In den ostdeutschen Bundesländern
ist diese Sorge mit einem Plus von 13 Prozentpunkten sogar am stärksten
gestiegen und liegt erstmals in Ost und West gleichauf. Bisher war diese Sorge
in den westdeutschen Bundesländern traditionell stärker ausgeprägt. „Bei der
Nachwende-Generation sind nur noch wenige Unterschiede zwischen Ost und West
feststellbar“, erklärte Professor Schmidt. „Die jungen Menschen im Osten sind
für das Thema Umwelt inzwischen genauso sensibilisiert wie die Westdeutschen.“
Vernichtendes Urteil für Politiker
Bekommen die Politiker die akuten Probleme in den Griff? Immer mehr Deutsche befürchten, dass die Volksvertreter von ihren Aufgaben überfordert sind. Diese Angst stieg gegenüber dem Vorjahr um 9 Prozentpunkte und kletterte mit 62 Prozent von Platz 6 auf Platz 4 der größten Sorgen. „2010 ist gekennzeichnet durch heftige Kontroversen zwischen und innerhalb der parteipolitischen Lager, dazu kommt die Serie von Aufsehen erregenden Rücktritten führender Politiker. Viele Bürger empfinden dies als Flucht aus der Verantwortung“, sagte Politologe Schmidt. Das schlägt sich in den Noten für die Politiker nieder: 83 Prozent der Bürger bewerten die Arbeit der Politiker mit den Schulnoten 4, 5 oder sogar 6. Im Vorjahr waren es mit 75 Prozent noch deutlich weniger.
Krankheit und Pflegefall: Schreckgespenster einer alternden Gesellschaft
Deutschland altert. Und mit der wachsenden Zahl älterer Menschen steigen auch die Ängste, krank oder im Alter zum Pflegefall zu werden. Seit dem vergangenen Jahr sind beide Sorgen um 8 beziehungsweise 7 Prozentpunkte gestiegen und erreichen damit den zweithöchsten Stand seit Beginn der Studie. „Auch die monatelangen Debatten um die Gesundheitsreform haben Spuren hinterlassen“, sagte Rita Jakli. „Die Menschen wissen, dass sie für Gesundheitsleistungen künftig immer tiefer in die Tasche greifen müssen und dennoch weniger Leistungen bekommen.“ Dementsprechend wächst die Angst, dass der eigene Lebensstandard im Alter drastisch sinken wird. Die Sorge ist um 10 Prozentpunkte gestiegen und liegt jetzt bei 47 Prozent. Außerdem befürchten immer mehr Eltern, dass ihre Kinder Opfer von Drogen- und Alkoholexzessen werden. Diese Sorge erreicht mit einem Plus von 12 Prozentpunkten jetzt 46 Prozent – der höchste Wert seit fünf Jahren. Offensichtlich sind die Eltern beunruhigt durch die zunehmenden Meldungen über Alkoholmissbrauch bei Teenagern, die Flatrate-Parties und Komatrinken als Freizeitvergnügen entdeckt haben.
Kriegsangst wächst
Verletzte und gefallene deutsche Soldaten in Afghanistan: Die Angst vor einem Krieg mit deutscher Beteiligung erreicht mit 42 Prozent den höchsten Stand seit sieben Jahren – 11 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Auffallend ist hier die deutlich größere Furcht der Frauen: Kriegsängste erschüttern 47 Prozent aller Frauen, aber nur 36 Prozent der Männer.
Weitere Ergebnisse der Studie in Kurzform:
- Mit 53 Prozent ist die Angst vor terroristischen Angriffen wesentlich höher als die Furcht, Opfer einer Straftat zu werden. Sie liegt mit 29 Prozent an vorletzter Stelle.
- Noch nie blickten Männer sorgenvoller in die Zukunft als in diesem Jahr. 48 Prozent haben große Zukunftsängste. Zum Vergleich: 2009 waren es noch 42 Prozent.
- Die Furcht vor dem Zerbrechen der Partnerschaft erhöht sich von 16 auf 23 Prozent, bleibt aber weiterhin Schlusslicht aller Ängste.
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Erhöhte Waldbrandgefahr: Rauchern drohen hohe Bußgelder (26.07.2010)
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R+V-Infocenter: Im Sommer generelles Rauchverbot im Wald, in einigen
Bundesländern ganzjährig – Waldbrandgefahr aktuell hoch
Wiesbaden, 5. Juli 2010. In Bayern gilt ab 1. August das strengste
Rauchverbot Deutschlands. In Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen
Gebäuden, Speisegaststätten und auch Bierzelten darf nicht mehr
geraucht werden. Doch was viele Raucher nicht wissen: Zwischen März
und Oktober dürfen sie sich auch im Wald keine Zigarette anzünden. In
Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt sogar
das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald. Darauf macht das Infocenter
der R+V Versicherung aufmerksam. Wer trotzdem raucht und erwischt
wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
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Rund tausend Mal im Jahr brennt es in den deutschen Wäldern, meist
werden die Brände von Menschen verursacht – beispielsweise durch einen
glimmenden Zigarettenstummel. Deshalb sind teilweise hohe Bußgelder
vorgesehen. So können bereits für das bloße Anzünden einer Zigarette,
je nach Region, 80 bis 100 Euro fällig werden, in anderen sogar
deutlich mehr. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz beispielsweise
Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Die Höhe des Bußgeldes hängt hier
von einem Wetterindex ab, der Faktoren wie die Luftfeuchtigkeit und
die Temperaturen bewertet und daraus die Waldbrandgefahr ableitet.
Konkret bedeutet das: Wer nach einer langen Trockenperiode wie im
Moment im Wald raucht, bezahlt mehr als derjenige, der sich die
Zigarette im Regen anzündet. Denn bei trockenem Wetter reicht ein
einzelner Funke aus, um einen schweren Waldbrand zu verursachen. |
Überflutungen durch Dauerregen: Was Hausbesitzer beachten sollten (15.06.2010)
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R+V-Infocenter: Elementarschadenversicherung übernimmt Kosten –
Vorsicht bei Trockenlegung in Eigenregie
Wiesbaden, 20. Mai 2010. Dauerregen hat in den Nachbarländern
Tschechien und Polen schweren Überflutungen verursacht. Am
Pfingstwochenende soll die aus Polen kommende Hochwasserwelle auch
Brandenburg erreichen. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt
davor, Hochwasserschäden übereilt in Eigenregie zu beheben und damit
unnötige Risiken einzugehen.
Hochwasser und Überschwemmungen können große Schäden anrichten – auch
in Wohnungen und Kellern. "Für die Bewohner ist es ein absoluter
Alptraum. Bei solchen Regenfällen gelangt das Wasser durch Türen oder
Fenster ins Haus oder es kommt zum Rückstau und das Wasser dringt
durch Gullys, Waschbecken oder Toiletten ein", so Richard Münz,
Schadenexperte beim R+V-Infocenter. Gut, wer vorgesorgt und die
zusätzliche Deckung der Elementarschäden in seiner Gebäudeversicherung
vereinbart hat. Denn diese springt bei Schäden durch Hochwasser ein
und übernimmt die entstehenden Kosten – beispielsweise für die
Trockenlegung des Kellers oder die Erneuerung des Fußbodens. Eine
Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen,
Haushaltsgeräten oder Kleidung kann in der Hausratversicherung
eingeschlossen werden.
Wer versichert ist, sollte den Schaden schnellstmöglich der
Versicherung melden – die meisten Anbieter haben eine Schadens-
Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die
Betroffenen auch Informationen, was sie als nächstes tun sollen.
Schon bei den Aufräumarbeiten gilt es zudem einiges zu beachten. So
sollte man beispielsweise den Keller erst dann auspumpen, wenn der
Wasserstand außen sinkt. "Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder
aufgeschwemmt, es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die ganze
Statik des Gebäudes in Gefahr", erklärt Janette Bohne,
Geschäftsführerin der Sprint Sanierungs GmbH, einem Sanierungsunternehmen, das
sich auf die Beseitigung von Elementarschäden spezialisiert hat. |
Sobald jedoch der Wasserspiegel
fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden,
bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme – die
Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter.
Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten
Gegenstände genau aufgelistet werden. "Wir empfehlen immer, alle
Schäden zu fotografieren – auch Gegenstände, die man entsorgen muss.
Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher", so R+V-Experte Richard
Münz. Allerdings: Wer in ausgewiesenen Hochwassergebieten wohnt, kann
sein Hab und Gut in der Regel nicht versichern. "Hier sollten die
Menschen ein besonderes Augenmerk auf Vorbeugung legen, also
beispielsweise keine wertvollen Gegenstände im Keller lagern und
unempfindliche Baumaterialien wählen."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb ist es
sinnvoll, elektrische Versorgung von einem Fachmann überprüfen zu
lassen – bevor Geräte in Betrieb genommen werden.
- Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch
notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die
Elementarschadenversicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag.
- Auch die Trockenlegung des Gebäudes überlassen die Besitzer lieber
einem Fachunternehmen. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch
unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.
- Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.
- Alle Lebensmittel, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen sind,
entsorgen: Mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien
transportiert.
Weitere Themen rund um Schadenverhütung unter
http://www.infocenter.ruv.de |
Teure Promillefahrt: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden (30.04.2010)
|
R+V-Infocenter: Aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau
Wiesbaden, 12. März 2010. Ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss oder
medizinische Komplikationen durch ein Piercing oder nach einer
Schönheits-Operation: Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann von der
gesetzlichen Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt werden. Das
bestätigt auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau
(Aktenzeichen: S 4 KR 38/08). "Ein Autofahrer hatte betrunken einen Unfall
verursacht und sich dabei verletzt. Die Richter stimmten zu, dass er einen
Teil der medizinischen Folgekosten selbst bezahlen muss", sagt Svenja
Bartmann, Gesundheitsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. |
Entscheidend war, dass der Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des
Straßenverkehrs rechtskräftig verurteilt war. "Grundlage hierfür ist
Paragraph 52 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs V. Bei Straftaten können die
Leistungen ebenso beschränkt werden wie in anderen Fällen von
Selbstverschulden", so R+V-Expertin Bartmann. Wichtig zu wissen: Die
Krankenkassen können nicht nur Teile der Behandlungskosten, sondern auch das
Krankengeld teilweise oder komplett zurückfordern. Wie hoch dieser Betrag
ausfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. |
Steinschlag-Reparatur an Autoscheiben: Vorsicht vor "schwarzen Schafen" (30.04.2010)
|
R+V-Infocenter: Häufig Mängel bei der Ausführung – Kaskoversicherung
vor der Reparatur unbedingt informieren
Wiesbaden, 26. April 2010.
Innerhalb weniger Minuten ist die
Windschutzscheibe wieder wie neu - ganz ohne Kosten für den
Autofahrer: Das versprechen Autoglaser, die Steinschlagreparaturen auf
Parkplätzen großer Super- oder Baumärkte anpreisen. Doch bei diesen
verlockend klingenden Angeboten ist Vorsicht geboten. "Immer wieder
haben Verbraucher hinterher Ärger: Viele Reparaturen werden nicht
sachgemäß ausgeführt oder sind unnötig. Und nicht alle Schäden sind
versichert, beispielsweise sehr kleine abgeplatzte Stellen. Dann
bleiben die Autobesitzer auf den Kosten sitzen", sagt Karl Walter, Kfz-
Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Problematisch sind vor
allem Glasreparaturen, die eigentlich nicht erlaubt sind, etwa im
Sichtbereich des Fahrers oder bei zu großen Beschädigungen - hier muss
die ganze Scheibe ausgewechselt werden.
Die Masche der "fliegenden" Handwerker gleicht denen von
Drückerkolonnen: Sie locken die Kunden damit, dass die
Kaskoversicherung die Reparaturkosten komplett übernimmt, auch bei
Verträgen mit Selbstbeteiligung. Das stimmt jedoch nicht immer. "Die
Selbstbeteiligung wird in der Regel nur erlassen, wenn man seiner
Versicherung den Steinschlag vor der Reparatur meldet. Und wer eine
Police mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, muss den Schaden in
einer Vertragswerkstatt beheben lassen", erklärt R+V-Experte Walter.
|
Hinzu kommen oft qualitative Mängel bei der Ausführung. "Fahrer
brauchen eine einwandfreie Sicht auf die Straße. Deshalb dürfen im
Sichtbereich des Fahrers keine Glasreparaturen durchgeführt werden,
weil sich später in diesen Stellen das Licht brechen und den Fahrer
blenden kann", so Karl Walter. Dies fällt dann erst bei der nächsten
Hauptuntersuchung auf. Die Folge: Die Scheibe muss doch noch
ausgetauscht werden, eine Reklamation ist jedoch oft unmöglich, weil
das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist.
Vor Reparatur informieren
Das R+V-Infocenter rät Autofahrern deshalb, sich vorher bei Ihrer
Versicherung zu informieren, ob die Kosten übernommen werden.
Wichtig
zu wissen: Wer einen Steinschlag an seiner Windschutzscheibe
feststellt, sollte möglichst schnell handeln - bevor daraus ein großer
Riss wird. Als Sofortmaßnahme empfiehlt sich zudem, die beschädigte
Stelle mit durchsichtigem Klebeband vor Schmutz zu schützen. Denn eine
Reparatur ist nur möglich, wenn die Stelle sauber ist.
Alleinfahrer-Tarife: Wer andere ans Steuer lässt, riskiert
Vertragsstrafen
Für die meisten Autobesitzer ist es selbstverständlich, auch mal einen
anderen Fahrer ans Steuer ihres Wagens zu lassen - problematisch ist
das aber bei Alleinfahrer-Tarifen. Weitere Informationen dazu
hier. |
Orkantief "Xynthia": Versicherung zahlt ab Windstärke 8 (04.03.2010)
|
R+V-Infocenter: Schäden sofort melden Notreparaturen beim Auto sind
erlaubt
Wiesbaden, 1. März 2010. Abgedeckte Dachziegel, umgeknickte Bäume,
beschädigte Autos: Orkantief "Xynthia" ist über das Land gefegt und hat vor
allem in Mitteldeutschland zahlreiche Schäden verursacht. "Versicherungen
übernehmen solche Schäden, wenn der Wind nachweislich mindestens Stärke 8
hat, also mehr als 62 Stundenkilometer. Und 'Xynthia' hat in manchen
Landesteilen sogar Windstärken von mehr als 100 Stundenkilometer erreicht",
sagt Sylvine Löhmann, Schadenexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Für Hausbesitzer gilt: Die Hausratversicherung zahlt Schäden an Gegenständen,
die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung
deckt die Schäden am Gebäude ab sofern Sturm mitversichert ist. Wer allerdings
Fenster und Türen offen gelassen hat, handelt fahrlässig und geht vielleicht
sogar leer aus.
Und: "Die Betroffenen sind verpflichtet, den Schaden
möglichst gering zu halten", sagt Sylvine
Löhmann, Schadenexpertin beim R+V-Infocenter. "Hat der Wind beispielsweise das
Dach abgedeckt und es regnet in die Wohnung, müssen die Möbel geschützt oder in
Sicherheit gebracht werden." |
Auf jeden Fall sollte die Versicherung
immer sofort über solche Vorkommnisse informiert werden. Weiterer Tipp des
R+V-Infocenters: Schäden fotografieren und möglichst erst dann vollständig
beseitigen, wenn die Versicherung sich ein Bild davon gemacht und eine
Reparaturfreigabe erteilt hat.
Kaskoversicherung zahlt für Schäden am Auto
Autofahrer sind mit einer Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert.
Die Teilkasko-Versicherung springt erst ab Windstärke 8 ein, die
Vollkaskoversicherung deckt Schäden bei jedem Wetter ab. Auch hier ist es
ratsam, die Schäden sofort der Versicherung zu melden am besten
telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären.
"Dabei kann
man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden", sagt Karl
Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Wichtig zu wissen: "Notreparaturen"
sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die
Versicherung einen Gutachter schickt. |
Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung (07.01.2010)
|
R+V-Infocenter: Bestätigung vom Wetteramt oder Zeitungsbericht als Nachweis
Schäden möglichst schnell melden
Stürmische Zeiten in Deutschland: Die Windböen
rütteln an Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden
auch an geparkten Autos. "Die Autobesitzer können solche Schäden der
Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ein, wenn der Wind nachweislich
mit mindestens Stärke 8 über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62
km/h", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Die Vollkasko-Versicherung deckt den Schaden hingegen bei jedem Wetter ab.
Autofahrer können sich eine Bestätigung über die Windstärke
ausstellen lassen und bei der Versicherung vorlegen. Diese bekommen sie bei den
regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes.
|
Wenn in
der Region starke Stürme gewütet haben, erscheinen oft Berichte in den
lokalen Zeitungen auch dies wird in der Regel als Nachweis akzeptiert.
Schaden schnell melden
R+V-Experte Karl Walter rät, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu
melden, am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt
abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen
benötigt werden." Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es
möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter
schickt. |
Unterschätzte "Feuerteufel": Defekte Haushaltsgeräte sind brandgefährlich (07.01.2010)
|
Das R+V-Infocenter gibt Tipps zur Schadenverhütung
Ein kleiner Riss im Elektrokabel, ein altes
Bügeleisen, eine poröse Kühlschrankdichtung: Solche "Kleinigkeiten" sind
eine große Brandgefahr in vielen Haushalten werden aber oft unterschätzt.
"Dabei können Verbraucher gerade bei technischen Geräten gut vorbeugen und
Gefahren dadurch eindämmen oder sogar komplett ausschließen", sagt
Diplom-Ingenieur Torge Brüning, Sicherheitsexperte für Brandschutz beim
Infocenter der R+V Versicherung.
Jedes Jahr sterben rund 600 Menschen durch Brände, die meisten in ihren
eigenen vier Wänden ein vermeidbares Risiko. Denn eine besonders häufige
Brandursache sind defekte Elektrogeräte und alte Kabel, so R+V-Experte
Brüning: "Manchmal ist das Kabel eines Elektrogeräts so kaputt, dass man die
blanken Leitungen sieht. Wer es trotzdem weiterhin verwendet, handelt extrem
leichtsinnig." Er rät deshalb, Haushaltsgeräte, Mehrfachstecker und Kabel
regelmäßig zu überprüfen. Funktionieren sie noch einwandfrei? Gibt es
Beschädigungen, etwa am Kabel? Ernst zunehmende Anzeichen auf technische
Defekte sind zudem Schmelzspuren und herausspringende Sicherungen.
Weitere Tipps des Experten:
- Stehleuchten oder Heizlüfter nicht zu nah an brennbare Stoffe wie Gardinen
stellen. Die Hitzeentwicklung kann einen Brand auslösen.
- Elektrogeräte immer ganz ausschalten oder den Stecker ziehen. Auch im
Standby-Betrieb besteht die Gefahr eines technischen Defektes und damit
eines Brands. Für Bügeleisen gilt: Selbst bei kurzen Pausen lieber
ausschalten und in die davor vorgesehene Halterung des Bügelbretts stellen.
- Dichtungen von Kühl- und Gefrierschränken prüfen. Wenn sie porös sind,
kann der Kühlkompressor nicht mehr abschalten und dadurch überhitzen. |
- Mit Stromkabeln vorsichtig umgehen und sie beispielsweise nicht unter
einer Tür durchführen so werden sie schnell beschädigt.
- Defekte Elektroinstallationen und -geräte auf keinen Fall selbst
reparieren, sondern von einem Fachmann instand setzen lassen.
- Der Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) schützt vor Bränden, muss aber
regelmäßig getestet werden, damit er im Notfall funktioniert.
Größte Gefahr: Rauch
Wenn es tatsächlich brennt, geht die größte Gefahr für die Bewohner nicht
vom Feuer selbst, sondern vom entstehenden Rauch aus. Denn dieser ist
lautlos, schnell, extrem giftig und kann schon nach zwei Minuten tödlich
sein. "Das liegt vor allem an den vielen Kunststoffen, die in Häusern
verarbeitet werden und mit viel schädlichem Rauch verbrennen. Der Rauch
eines brennenden Fernsehers reicht beispielsweise aus, um ein Haus komplett
zu verqualmen", erklärt R+V-Sicherheitsexperte Brüning. Seine wichtigste
Empfehlung ist daher, in allen Zimmern und im Flur Rauchmelder zu
installieren in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz und
Hessen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Geräte sollten zudem
regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, am besten zweimal
im Jahr.
Für den Fall der Fälle
Das R+V-Infocenter rät, sich die wichtigsten Telefonnummern für den Fall der
Fälle aufzuschreiben beispielsweise auch von Versicherungen, Strom- und
Gasanbietern oder Notdiensten. Unter http://www.infocenter.ruv.de können
Verbraucher sich eine Vorlage zum Ausfüllen herunterladen. Zudem finden sie
hier eine übersichtliche Checkliste, was neben Elektrogeräten und Kabeln
regelmäßig überprüft werden sollte. |
Tierische "Kollegen" brauchen Versicherungsschutz (19.11.2009)
|
Wiesbaden, 30. Oktober 2009. Der Hund liegt gemütlich unter dem
Schreibtisch, während sein Besitzer arbeitet: Für Herrchen oder Frauchen ist
es praktisch, wenn sie ihren Vierbeiner mit an den Arbeitsplatz nehmen
dürfen. Sie sollten sich jedoch im Klaren darüber sein, dass Schäden, die
der Hund dort anrichtet, nicht automatisch versichert sind.
"In der Privathaftpflichtversicherung sind normalerweise nur Schäden durch
kleine Haustiere mit abgedeckt, also etwa Katzen, Kaninchen oder Vögel",
erklärt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Für Hunde gibt es üblicherweise Zusatzversicherungen, die man extra abschließen
muss. In einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Diese sogenannte Hundehalter-Haftpflichtversicherung springt
beispielsweise ein, wenn der Hund einen Schreibtischstuhl anknabbert oder beim
Spielen den Laptop vom Tisch reißt. |
"Auch wenn mal ein Kollege mit dem
Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, werden die Kosten in der Regel
übernommen", so R+V-Expertin Biorac.
Der Hundehalter sollte versuchen, Schäden im Vorfeld zu vermeiden und
damit Ärger mit Kollegen und Kunden. Dazu gehört, dass das Tier gut erzogen
und für das Arbeitsleben geeignet ist. Denn ein Hund, der ausgeglichen ist
und auf viele Menschen und Hektik entspannt reagiert, hat positive
Auswirkungen auf das Arbeitsleben. Das haben schon sehr viele Studien
gezeigt.
Dafür braucht der Hund ausreichend Gelegenheiten, sich auszutoben.
Zudem darf er Besucher nicht anbellen und sollte gut einige Zeit alleine
bleiben können.
Wichtig zu wissen: Wer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz
nehmen möchte, braucht dafür die Genehmigung seines Arbeitgebers. |
Mehr darüber
Krank im Ausland ist teuer (10.08.2009)
|
Wer verreist, sollte ausreichend versichert sein, um im Krankheitsfall
nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben. Was viele nicht wissen:
Die gesetzliche oder private Krankenversicherung, die zuhause in
Deutschland guten Schutz gewährt, zahlt in vielen Fällen nicht oder nur zum
Teil.
Darauf weist Hans Walter Schäfer, Experte für
Auslandskrankenversicherungen, hin. "Die gesetzliche Krankenversicherung
leistet grundsätzlich nur in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht, also meist in Europa." Aber auch dort
sei dieser Schutz nicht immer ausreichend: "Möglicherweise akzeptieren
ausländische Ärzte die Versicherung nicht, dann wird nur gegen Bargeld
behandelt. Und wenn die Kassen zahlen, dann oft nur auf landesüblichem
Niveau", so Schäfer. Eine Auslandskrankenversicherung sollte jeder im
Gepäck haben: Sie ist nicht nur für Urlauber wichtig, sondern auch für
Angestellte, die vorübergehend im Ausland arbeiten, sowie für Studierende
und Rentner, die in warmen Gefilden überwintern.
Um Licht ins Versicherungsdickicht zu bringen, hat Schäfer einen
umfassenden Praxisratgeber zum Thema geschrieben, den vermutlich ersten
überhaupt. ?Expertenrat: Auslandskrankenversicherung? lautet das handliche
Büchlein, das auf 160 Seiten leicht verständlich vermittelt, worauf es bei
diesen speziellen Versicherungen ankommt.
Wie immer steckt die Tücke im Detail. Denn die Versicherungsverträge sind meist
auf bestimmte Personenkreise zugeschnitten. So verschieden die Personengruppen,
so unterschiedlich auch die versicherten Leistungen: Kostspielige Erstattungen
zum Beispiel, etwa für eine Schwangerschaft oder Geburt, sind zumeist gar nicht
versichert oder mit beachtlichen Wartezeiten verbunden. Nicht selten müssen sie
sogar erst individuell ausgehandelt werden. Für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz
gelten ähnliche Einschränkungen. |
"Das Schwierigste bei einer
Auslandskrankenversicherung ist, die richtige zu finden", konstatiert Schäfer.
Wer bereits eine entsprechende Police besitzt, sollte diese auf persönliche
Gegebenheiten überprüfen lassen.
Hans Walter Schäfer Expertenrat:
Auslandskrankenversicherung 24,90 Euro
Wie funktioniert eine Auslandskrankenversicherung? Welche Risiken deckt sie
ab? Wo und wie lange ist sie gültig? Und vor allem: Wie finde ich den
Versicherungsschutz, der genau zu meinen Bedürfnissen passt? Umfassende
Antworten auf diese und andere Fragen gibt der Autor in seinem Werk. Dazu
konkrete Empfehlungen für zahlreiche Fallkonstellationen übrigens auch für
Ausländer in Deutschland sowie Ausländer, die ins Ausland reisen
(beispielsweise österreichische Staatsbürger, die in die Türkei reisen).
Das Werk ist im Verlag interna erschienen und kostet 24,90 Euro. Im Preis
enthalten ist ein Newsletter zum Thema sowie der direkte Draht zum
Experten im Rahmen der regelmäßigen Sprechstunde.
|
Krankenversicherung speziell für Frauen (10.08.2009)
Quelle: WISO - Newsletter
Seit Einführung des Gesundheitsfonds und einheitlicher Beitragssätze werben viele gesetzliche Krankenkassen mit Zusatzleistungen. Die letzte Neugründung ist eine Kasse, die spezielle Gesundheitsleistungen für Frauen anbietet. Doch wie immer sollten Verbraucher genau hinschauen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt. Mehr darüber
Überzeugend: Wie Banken und Versicherer erfolgreich kommunizieren (30.12.2007)
Aus
Newsletter von muehlhaus & moers kommunikation
Die Finanzbranche und die öffentlichen Meinungsbildner sind sich einig: Der Privatkunde genießt bei Banken wieder einen hohen Stellenwert und wird mehr umworben denn je. Das war nicht immer so. Doch plötzlich rückt die Produkt-PR zunehmend in den Fokus der Kommunikation, der Wettbewerb unter Banken und Versicherern tobt. Wer die Zeitung aufschlägt, hat den Trend schwarz auf weiß. In den Finanzteilen dominieren umfangreiche Konditionenvergleiche, Produkttests nehmen ausgewählte Zertifikate oder fondgebundene Produkte unter die Lupe. Um in diesem hart umkämpften Umfeld bestehen zu können, brauchen Banken und Versicherer eine klare Kommunikationsstrategie. Udo Seidel, geschäftsführender Gesellschafter von muehlhaus & moers, beschreibt, in einem Fachbeitrag wie das geht.
Mehr darüber
Steuertipps für Existenzgründer (23.09.2008)
Die steuerlichen Anforderungen zu meistern, gehört zu den größten Herausforderungen
für Existenzgründer. Das beginnt vielmals schon bei der Beantragung des Gründergeldes,
das einen Businessplan verlangt, den ein Kundiger bspw. Steuerberater unterzeichnen muss,
die Rechtsform der Gründung, die Bedeutung der einzelnen Abschreibearten,
welche Art der Bilanzierung, Verzicht auf Umsatzsteuervorabzug schier nicht
enden wollende Problemfelder tun sich auf.
Auf Steuerberater-Empfehlung.de finden Gründer kostenlos, aktuelle Tipps rund um
das Thema Unternehmenstart. Die Datenbank wird laufend von teilnehmenden Steuerberatern
erweitert und ist grundsätzlich kostenlos verfügbar.
Mehr darüber
Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherungen
und nur für die Vorsorge des Vertragsinhabers gedacht. Sie kann nicht ausgezahlt, vererbt oder beliehen werden. Durch Zulagen und Steuervorteile wird diese Rente staatlich gefördert. Für Kinder erhält man weitere Zulagen. Deshalb
ist die Rendite hoch. Die Rente wird schließlich frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.
Interessenten können die Riesterförderung auch im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung in Anspruch
nehmen. Mehr darüber
Die wichtigsten Versicherungen für Singles (25.01.2007)Kostengünstige Familienversicherungen interessieren Singles eher wenig. Trotzdem sollten auch Singles, eine Grundabsicherung besitzen, damit ihr Leben auch in schwierigeren Situationen schön bleibt.
Der folgende Artikel bei gunstig.com von Julia Siebel beschreibt, was Singles dabei beachten sollten.
Mehr darüber
"WISO"-Stichprobe: Kassenpatienten warten deutlich länger (24.08.2006)
Aus
Newsletter von
www.sparsam-telefonieren.de Kassenpatienten erhielten in einer
Stichprobe des ZDF- Wirtschaftsmagazins "WISO" im Schnitt erst nach 9,4
Tagen einen Termin beim Facharzt, Privatpatienten schon nach
durchschnittlich 3,9 Tagen. Fast 50 Prozent der Privatpatienten hätten nach
der "WISO"-Anfrage noch am selben oder am darauf folgenden Tag einen
Facharzttermin erhalten. Bei zwei Augenärzten in Frankfurt sollte hingegen
die Wartezeit für Kassenpatienten mehr als zweieinhalb Monate dauern. "Wir
kennen solche Ausreißer und halten sie für nicht akzeptabel", so Dr. Klaus
Theo Schröder, Staatssekretär im
Bundesministerium für Gesundheit. Er fordert Patienten auf, sich in solchen
Fällen direkt an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung und an ihre
Krankenkasse zu wenden. Der Vorstandsvorsitzende der Kassen- ärztlichen
Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, sieht in den Ergebnissen der
Stichprobe keine gravierenden Qualitätsunterschiede bei der Behandlung von
Kassen- und Privatpatienten. "Mit der eigentlichen ärztlichen Behandlung hat
dies nichts zu tun", so Köhler. Längere
Wartezeiten bedeuteten für Kassenpatienten lediglich einen Unterschied im
Service. Das Verhalten der Ärzte sei vor dem Hintergrund der finanziellen
Situation in vielen Vertragsarztpraxen verständlich.
vsm - Verein selbstständiger Makler (26.06.2006)Wissen und
Erfahrung ist die Grundlage des vsm - Verein selbstständiger Makler.
Versicherungsmakler, die dem Zusammenschluss vsm-Pool angehören, haben es
sich in ganz besonderer Weise zur Aufgabe gemacht, jedem Kunden eine
maßgeschneiderte, unabhängige und vorteilhafte Beratung zu bieten.
Das Netzwerk der vsm-Makler bietet viele Vorteile: stetige Erreichbarkeit
eines Ansprechpartners, hohes Beratungsniveau durch ständige Weiterbildungen
unserer Mitgliedsmakler, günstige Vertragskonditionen.
Mehr darüber
Fensterputzer gefährlichster Beruf (18.10.2004)Fensterputzer
leben als "Zirkusartisten ohne Sicherheitsnetz" am gefährlichsten. Laut
einer Studie des britischen Versicherers Churchill Insurance ist diese
riskante Tätigkeit der gefährlichste Beruf noch vor so gefahrvollen Berufen
wie Soldat, Polizist, Hochseefischer, Dachdecker und Gerüstarbeiter.
Pfarrer, Bankmanager, Apotheker und Büroangestellte müssen sich dagegen
wegen evt. Berufsrisiken die wenigsten Gedanken machen.
Hinweise
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